Auszug aus der Satzung über die Gebühren für den Besuch der Einrichtungen der Kindertagesbetreuung des Vereins Stadtteilarbeit e.V.
Die vollständige Gebührensatzung finden Sie unter Downloads.
§ 2 Besuchsgebühren
Besuchsgebühren in Kinderkrippen
von mehr als 4 Stunden bis zu 5 Stunden
78,- Euro
bis zu 6 Stunden
94,- Euro
bis zu 7 Stunden
111,- Euro
bis zu 8 Stunden
128,- Euro
bis zu 9 Stunden
145,- Euro
von mehr als 9 Stunden
162,- Euro
Besuchsgebühren im Kindergarten
von mehr als 3 Stunden bis zu 4 Stunden
38,- Euro
bis zu 5 Stunden
48,- Euro
bis zu 6 Stunden
58,- Euro
bis zu 7 Stunden
69,- Euro
bis zu 8 Stunden
79,- Euro
bis zu 9 Stunden
90,- Euro
von mehr als 9 Stunden
100,- Euro
Das Elternentgelt beträgt nach Abzug des staatlichen Zuschusses durch den Freistaat Bayern 0,- €.
Besuchsgebühren in Hort
von mehr als 3 Stunden bis zu 4 Stunden
98,- Euro
bis zu 5 Stunden
109,- Euro
bis zu 6 Stunden
121,- Euro
§ 3 Verpflegungsgeld
Das tägliche Verpflegungsgeld beträgt
in der Krippe:
5,00 Euro (€ 100,- monatlich)
im Haus für Kinder - Kindergarten (Flügelnuss, Kindervilla)
5,25 Euro (€ 105,- monatlich)
im Kindergarten KosMoos:
4,75 Euro (€ 95,- monatlich)
im Hort:
5,25 Euro (€ 105,- monatlich)
§ 5 Gebührenermäßigung
Die Besuchsgebühr wird auf Antrag jeweils für die Dauer eines Kindertageseinrichtungsjahres (1. September bis 31. August) gemäß Anlage 1, 2 und 3 ermäßigt, wenn die jährlichen Einkünfte der Gebührenschuldner zusammen nicht mehr als 80.000,- € betragen. Maßgeblich sind die Einkünfte des vorletzten Kalenderjahres, das vor dem Beginn des Tageseinrichtungsjahres (1. September bis 31. August) liegt, für das die Gebühren festzusetzen ist. Der Gebührenberechnung sind die Gesamteinkünfte der Gebührenschuldner zugrunde zu legen. § 8 bleibt unberührt. Jedem Antrag sind die gemäß § 6 erforderlichen Belege beizufügen.