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Leitlinien der Jugendarbeit

  1. Die Jugendarbeit des Vereins richtet ihren Fokus auf die individuellen Interessen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen, sie setzt an deren aktuellen Situation an. Ziel unserer Jugendarbeit ist es, dabei mitzuwirken, dass junge Menschen in ihrer Persönlichkeit so gefestigt und offen sind, dass sie in unserer pluralen Gesellschaft ihren individuellen Stand zur Lebensbewältigung gefunden haben und diesen ihren Lebensumständen gemäß gestalten können. Dies kann nur geschehen mit aktiver Beteiligung und Einbeziehung der Jugendlichen selbst.
     
  2. Mittels Beziehung, Betreuung, Bildung und Begegnung gehen die Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit des Vereins mit Kindern und Jugendlichen einen gemeinsamen Weg, der
    a.   ganzheitlich und lebensweltbezogen ausgerichtet ist,
    b.   alters-, geschlechter- und ethniensensibel ist,
    c.    geprägt ist von Haltungen wie Beteiligung, Kontinuität, Vertrauen, Verlässlichkeit, Flexibilität, 
           Freiwilligkeit, Akzeptanz, Konsequenz, Achtung und Respekt, Orientierung an Regeln und 
           Normen
    d.   und in diesem Sinne präventiv ausgerichtet ist.
     
  3. Unsere Jugendarbeit sieht ihren eigenständigen Bildungsauftrag darin - in auf Erfahrung und lebensweltbezogenen Lernformen - Kompetenzen zur Lebensbewältigung auf der Grundlage der Persönlichkeitsentwicklung zu vermitteln. 
    Das Bildungsverständnis der Jugendhilfe lautet: Bildung als Befähigung zur eigenbestimmten Lebensführung, als „Empowerment“ und als Aneignung von Selbstbestimmungsmöglichkeiten.
     
  4. Mit Blick in Richtung einer ganzheitlichen Bildung wollen wir - im Rahmen von Kooperationen zwischen Schulen und der Jugendarbeit des Vereins - die große Chance wahrnehmen, die jeweiligen Lernangebote (Bildungsangebote) sinnvoll miteinander zu verknüpfen und in Einklang zu bringen. Prozessorientierung ist eine wichtige Ausrichtung dieser Arbeit.
     
  5. Die Jugendarbeit des Vereins sieht sich von ihrem Selbstverständnis in der Rolle des Anwalts für das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.